Arbeitgeber

Freiberufler oder Freelancer?
 
Auf die zunehmenden Flexibilisierungsanforderungen des Arbeitsmarktes reagieren immer mehr Unternehmen mit weitreichenden Anpassungen ihrer bisherigen Beschäftigungspraxis. Neue, flexiblere Beschäftigungsformen gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung.
In Branchen wie IT oder Medien wird dabei verstärkt auf hochqualifizierte Freelancer gesetzt.
 
Im täglichen Sprachgebrauch werden Freelancer oder freie Mitarbeiter (Freischaffende) oft mit den sogenannten Freiberuflern verwechselt. Dabei bezieht sich die Bezeichnung Freelancer oder freier Mitarbeiter ausschliesslich auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Als Freiberufler dagegen bezeichnet man die Angehörigen der sogenannten freien Berufe, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
 
Freelancer arbeiten nicht auf Grundlage eines herkömmlichen, dauerhaft angelegten Arbeitsvertrages, sondern über Dienst- oder Werkverträge für ein Unternehmen und sind so in der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen relativ frei.
Sie sind in der Regel nicht in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert und sind beispielsweise auch nicht dem Weisungsrecht eines Vorgesetzten unterworfen.  
 
Freie Mitarbeiter können Freiberufler oder auch Gewerbetreibende sein.

existenzgründung

existenzgründung

Gründung aus der Arbeitslosigkeit
 
Für viele Menschen ohne Job stellt die Selbstständigkeit einen möglichen Schritt aus der Arbeitslosigkeit dar. Solche Gründungen werden auch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und unterstützt.
 
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
 

  • Bezugsberechtigte von ALG I können den sogenannten Gründungszuschuss  beantragen.
  • Bezugsberechtigte von ALG II können das sogenannte Einstiegsgeld  beantragen.

 
Weiterhin bietet die Bundesagentur für Arbeit seinen Kunden, die zur Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung angemeldet sind, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an, beispielsweise auch in Form von E-Learning - bequem von zuhause aus. Die Vermittelten Lerninhalte sind durchaus praxisbezogen und helfen vielleicht an der einen oder anderen Stelle, eine nützliche oder erforderliche Zusatzqualifikation zu erwerben.
 
Gründungszuschuss
 
Der Gründungszuschuss ersetzt seit 2006 das sogenannte Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG).
 
Der Gründungszuschuss umfaßt einen Grundbetrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich einen Zuschlag von monatlich 300,- euro für die soziale Absicherung des Empfängers.
 
Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses sind:
 

  • Bezug von ALG I, Kurzarbeitergeld oder Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
  • Noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I.
  • Eine fachkundige Stellungnahme zur Feststellung der dauerhaften Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
  • Ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.

Letztere werden in der Regel durch einen Lebenslauf und entsprechende Qualifikationsnachweise bestätigt.
 
Für die fachkundige Stellungnahme ist üblicherweise ein ausführlicher Businessplan notwendig.
 
Als fachkundige Stellen gelten beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater.
 
Der Gründungszuschuss ist eine Pflichtleistung und wird in der Regel auch gewährt, sofern die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und keine begründeten Zweifel an der unternehmerischen Eignung des Antragstellers vorliegen. In letzterem Fall kann die Agentur Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
 
Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von neun Monaten gezahlt, danach ist auf Antrag eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich, wobei dann aber nur noch pauschal 300 EUR pro Monat bezahlt werden.
 
Der Verlängerung geht eine erneute Prüfung voraus. Hierfür muß eine intensive und hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit belegt und ein Ausblick auf die geschäftliche Entwicklung der nächsten Monate gegeben werden. Desweiteren werden Belege über Einnahmen und Ausgaben verlangt und Auftragseingänge oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen müssen nachgewiesen werden. 
 
Was es sonst noch zu beachten gibt
 
Während einer Sperrzeit, beispielsweise wegen Eigenkündigung, wird auch der Gründungszuschuss nicht gezahlt. Nach Ablauf der Sperrfrist kann dieser in vollem Umfang bezogen werden.
Nach Beendigung einer Förderung, wie beispielsweise dem Gründungszuschuss, folgt in der Regel eine 24-monatige Wartezeit, bis man erneut Anspruch auf Förderung hat.

(selbst)marketing

(selbst)marketing

Marketing ist nicht nur Sache der grossen Unternehmen, sondern gerade auch für Freelancer von größter Bedeutung. Gerade das Web 2.0 bietet hier eine Vielzahl von günstigen bis hin zu kostenlosen Möglichkeiten, um von potenziellen Kunden wahrgenommen zu werden.
 
Folgende Punkte sollte man beachten:
 

  • Etablieren Sie sich als Spezialist in ihrem Fachgebiet, d.h. schreiben Sie ein fachthemenbezogenes Blog, veröffentlichen Sie Artikel in Foren oder auf Themenportalen.
  • Veröffentlichen Sie ein aussagekräftiges Profil auf Projektbörsen wie beispielsweise bei dieheldenderarbeit.de und stellen Sie Arbeitsproben und/oder Referenzen zum Download zur Verfügung. Halten Sie Ihr Profil und Ihre Downloads stets auf dem aktuellen Stand.
  • Werden sie Mitglied in sozialen Netzwerken wie Facebook und/oder Xing, beteiligen Sie sich dort mit regelmässigen Beiträgen in entsprechenden Fachgruppen. Idealerweise werden Sie (Co-)Moderator einer Gruppe.
  • Legen Sie sich einen individuellen Twitter-Account an und tweeten Sie regelmässig themenbezogene News. Folgen Sie relevanten Personen und Unternehmen und erhöhen Sie durch die Gewinnung eigener Follower die Reichweite Ihrer Tweets.
  • Lassen Sie sich einen professionelen Internetauftritt auf einer aussagekräftigen Domain gestalten und verlinken Sie bei Twitter, Facebook, Xing und Co. darauf.
  • Versehen Sie E-Mails grundsätzlich immer mit Ihrer Signatur, die neben den üblichen Kontaktdaten auch die Adresse Ihres Internetauftritts beinhaltet.
  • Werden sie zur "Marke"!

 
Neben einem strukturierten und gut gestalteten Auftritt im Web sind selbstverständlich nach wie vor entsprechend professionell und dem Gesamtauftritt angepasste Visitenkarten ein unverzichtbares Instrument für das erfolgreiche Selbstmarketing beispielsweise auf Messen, Fachtagungen oder Kongressen.

absicherung

absicherung

Wie alle Selbstständigen sind natürlich auch Freelancer gut beraten, eventuelle berufliche Risiken abzusichern und für die Zukunft vorzusorgen.
 
Neben Kranken- und Pflegeversicherung, die in Deutschland für alle Selbstständigen Pfilcht sind, gibt es eine Reihe von ergänzenden Versicherungen, deren Bedarf individuell geprüft werden sollte:
 

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Berufshaftpflichversicherung
  • Beruflicher Rechtsschutz
  • Forderungsausfallversicherung
  • Betriebliche Ausfallversicherung     
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung

 
Viele Versicherer bieten individuelle Pakete für Selbstständige und kleine Unternehmen zu vergünstigten Konditionen an. Vor allem Existenzgründer können meist im ersten Jahr nach der Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit mit besonders günstigen Tarifen rechnen. Hier sollte unbedingt der Nutzen im Falle eines Falles - unter Umständen die Sicherung der beruflichen Existenz - mit den auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinenden Beiträgen abgewogen werden.
 
Mittlerweile gibt es neben den allgemeinen Versicherungsgesellschaften auch auf verschiedene Branchen spezialisierte Anbieter. Hier lohnt sich in aller Regel ein Vergleich, zumal dort meist eine umfassende Absicherung typischer Risiken zu sehr attraktiven Konditionen angeboten werden.

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